Fachpraktische Ausbildung
Das Praktikum in den Einrichtungen des Gesundheitswesens erfolgt in der Regel in zwei verschiedenen Praktikumsbetrieben mit einem Wechsel zum Halbjahr. In einem der beiden Halbjahre ist ein Praktikumsbetrieb zu wählen, in dem praktische Tätigkeiten mit unmittelbarem Kontakt zur jeweiligen Zielgruppe (z. B. zu den Patienten oder Kunden) verrichtet werden und diese Tätigkeiten bestimmte Kriterien erfüllen. In der Regel ist dies in den folgenden Einrichtungen der Fall:
- Krankenhäuser
- Pflegeeinrichtungen
- Rehabilitationseinrichtungen
- Betreuungs- und Beschäftigungseinrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- medizinische Versorgungszentren und ähnliche ambulante Einrichtungen
- Therapiezentren Einrichtungen zur Geburtshilfe
Darüber hinaus findet in regelmäßigen Abständen an der Schule die fachpraktische Anleitung statt. Dabei werden z. B. fachliche Inhalte vertieft, Erfahrungen aus dem Praktikum thematisiert und organisatorische Details zur fachpraktischen Ausbildung geklärt