Allgemeine Fachhochschulreife („Fachabitur“)
nach der 12. Jahrgangsstufe

Die allgemeine Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) in einem beliebigen Studiengang. Sie wird in ganz Deutschland anerkannt.

Hochschulreife („Abitur“)
nach der 13. Jahrgangsstufe

Fachgebundene Hochschulreife

Zur fachgebunden Hochschulreife benötigen Sie keine zweite Fremdsprache.

Sie berechtigt zum Studium an einer Universität in einem Studiengang, der der besuchten Ausbildungsrichtung inhaltlich entspricht.

Zuordnung der Ausbildungsrichtung zu Studiengängen

Allgemeine Hochschulreife

Mit dem Nachweis ausreichender Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache wird die allgemeine Hochschulreife verliehen.

Sie berechtigt zum Studium an einer Universität in einem beliebigen Studiengang.

Informationen zur zweiten Fremdsprache