Kosten des Schulbesuches
Schulgeld: Der Schulbeitrag beträgt monatlich 230,00 € (Ausbildungsrichtungen Wirtschaft, Sozialwesen und Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie) und 270,00 € (Ausbildungsrichtung Gestaltung). Dieser Schulbeitrag wird je Schuljahr für 12 Monate fällig (auch in der Jahrgangsstufe 12!). Nach § 10 EStG können davon 30% (entspricht 66,00 € / 75,00 € monatlich bzw. 792,00 € / 900,00 € jährlich) als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
Bei Eltern/Schüler*innen mit geringem Einkommen kann mit entsprechendem Nachweis (Einkommensteuerbescheid, Gehaltsnachweis) das Schulgeld reduziert werden.
Büchergeld: Für die beiden Schuljahre fallen Kosten für Schulbücher in Höhe von insgesamt ca. 250,00 - 300,00 € an.
Schulwegkosten: Die Eigenbeteiligung an den notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung beträgt ab der Jahrgangsstufe 11 grundsätzlich 490,00 € je Schuljahr. Darüber hinausgehende Schulwegkosten werden vom für Sie zuständigen Landratsamt oder Kreisverwaltungsreferat erstattet. Diese Familienbelastungsgrenze entfällt vollständig, wenn ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezieht.
Die erforderlichen Rückerstattungsanträge sind bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr beim Landratsamt oder Kreisverwaltungsreferat einzureichen.