Probezeit nach § 8 der Schulordnung (FOBOSO)

Die Probezeit dauert in der 11. Klasse bis zum Zwischenzeugnis. Aus besonderen Gründen, z. B. bei nachgewiesener längerer Erkrankung, kann sie um höchstens drei Monate verlängert werden.

Die Probezeit ist in der Regel dann bestanden, wenn im Halbjahreszeugnis Leistungen vorliegen, welche im Jahreszeugnis das Vorrücken in die 12. Jahrgangsstufe erlauben. Die 1. Halbjahresleistung in der fachpraktischen Ausbildung muss mindestens 04 Punkte (Note 4-) betragen.

Die FOS4 Karlsfeld setzt sich rechtzeitig mit den Eltern in Verbindung, wenn die Probezeit gefährdet erscheint.