Kosten des Schulbesuches

Schulgeld: Der Schulbeitrag beträgt monatlich 260,00 € (Ausbildungsrichtungen Wirtschaft, Sozialwesen und Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie) und 300,00 € (Ausbildungsrichtung Gestaltung, alle Materialkosten inklusive). Dieser Schulbeitrag wird je Schuljahr für 12 Monate fällig (auch in der Jahrgangsstufe 12!). Nach § 10 EStG können davon 30% (entspricht 78,00 € / 90,00 € monatlich bzw. 936,00 € / 1.080 € jährlich) als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.

Bei Eltern/Schüler*innen mit geringem Einkommen kann mit entsprechendem Nachweis (Einkommensteuerbescheid, Gehaltsnachweis) das Schulgeld reduziert werden.

Büchergeld: Für die beiden Schuljahre fallen Kosten für Schulbücher in Höhe von insgesamt ca. 250,00 - 300,00 € an.

Schulwegkosten: Ab der 11. Klasse gilt grundsätzlich bei Familien mit mehreren Kindern ab dem Schuljahr 2023/24 eine Belastungsgrenze von 320,00 € pro SuS, oder von 490,00 € pro Familie und Schuljahr.
Dies bedeutet, dass von jeder Familie maximal 490,00 € als Eigenanteil an den Fahrkosten selbst zu bezahlen sind. Darüber hinausgehende Schulwegkosten werden vom für Sie zuständigen Landratsamt oder Kreisverwaltungsreferat erstattet. Diese Familienbelastungsgrenze entfällt vollständig, wenn ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezieht.

Die erforderlichen Rückerstattungsanträge sind bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr beim Landratsamt oder Kreisverwaltungsreferat einzureichen.